Bevor Sie Leistungen bei der Pflegekasse in Anspruch nehmen können, müssen Sie einen Antrag einreichen. Ein formloses Schreiben reicht dafür vollkommen aus. Sie sollten jedoch darauf achten, den Antrag so schnell wie möglich zu stellen, da der Tag des Antragseingangs über den Beginn Ihrer Ansprüche entscheidet.
Sobald Sie den schriftlichen Antrag gestellt haben, erfolgt die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit bei gesetzlich Versicherten durch den MDK und bei privat Versicherten durch MEDICPROOF. Dabei beurteilt ein Gutachter den Pflegegrad und den Umfang der zu benötigten Hilfeleistung. Wenn Sie wollen, können Sie bei dem Termin einen Pflegedienst hinzuziehen.
Die Zuordnung der Pflegestufe 1 bis 5 ist jedoch nicht endgültig. Immerhin kann sich der Hilfebedarf jederzeit ändern. Ist die Anpassung an eine höhere Pflegestufe notwendig, so können Sie einen neuen Antrag stellen. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Einteilung in eine höhere Pflegestufe erst erfolgen kann, wenn ein erhöhter Pflegebedarf von mindestens 6 Monaten besteht.
Die Pflegebedürftigkeit eines Menschen hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab und muss für jeden Pflegebedürftigen individuell betrachtet werden. Deswegen lassen sich pauschale Aussagen über den Grad der Pflege nur schwer treffen. Im Fokus der Begutachtung stehen jedoch folgende Kriterien:
Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (12,5 bis unter 27 Punkte)
Dem Pflegegrad 1 werden Pflegebedürftige zugeordnet, die nur geringfügig hilfsbedürftig sind und lediglich eine leichte Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen. Der Pflegegrad 1 ist mit der bisherigen Pflegestufe 0 gleichzusetzen und der niedrigste Grad der Pflegebedürftigkeit. Jedoch ist die Einstiegsschwelle im Gegensatz zu früher niedriger, sodass Pflegebedürftige, die zuvor die Kriterien nicht erfüllt haben, nun ebenfalls Anspruch auf Unterstützung haben.
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